Bewirtungskosten und E-Rechnung
Mit Schreiben vom 19.11.2025 hat sich das BMF dazu geäußert, wie sich die neue E-Rechnungspflicht auf die Nachweisführung bei der Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass auswirkt (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG). Für die vollständige elektronische Abbildung der Nachweisvoraussetzungen gilt:
Wird nur die Bewirtungsrechnung digital aufbewahrt, der Eigenbeleg aber noch in Papierform erstellt und aufbewahrt, muss die eindeutige Zuordnung der Belege aus beiden getrennten Ablagen gewährleistet sein.
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