Bauleistungen und Freistellungsbescheinigung



Das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz (LfSt) weist in einer Pressemitteilung vom 02.12.2025darauf hin, dass eine sofortige Ausstellung und Aushändigung von Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen nach § 48b EStG nicht mehr möglich ist und begründet dies mit der Umstellung auf das neue bundesweite KONSENS-Verfahrens ELFE – Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen (EIBE-FSB).
Mit der Einführung des maschinellen Verfahrens wird eine automatische sogenannte Vordatierungsfrist von regelmäßig drei Kalendertagen berücksichtigt. Endet diese Frist an einem Wochenende oder an einem Feiertag, wird der nächstfolgende Kalendertag als Ausstellungsdatum der Bescheinigung festgelegt. Der Versand der Bescheinigung erfolgt in der Regel zentral per Post.
Im Hinblick auf einzuhaltende Fristen bittet das LfSt daher, auf eine frühere und rechtzeitige Antragstellung (möglichst 14 Tage im Voraus) zu achten.