Heiko Laabs

So finden Sie zu uns.
Planen Sie Ihre Anreise zu uns.
bbo-office | Heiko Laabs
Heiko Laabs
Selbständiger Buchhalter *
Bürozeiten
Montag bis Freitag / 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Nach Vereinbarung
News aus Steuern & Recht
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2022 sowie die Pauschbeträge für Sachentnahmen für das Kalenderjahr 2023 bekannt gegeben.
Richtsätze basieren auf Ergebnissen geprüfter Unternehmen und dienen der Finanzverwaltung als Orientierungshilfe zur Schätzung von Umsätzen und Gewinnen bei fehlender oder nicht ordnungsmäßiger Buchführung. Es besteht jedoch kein Anspruch auf deren Anwendung. Ist die Buchführung formell ordnungsmäßig, so sind die Richtsätze dagegen nicht allein für Schätzungen anwendbar. Die Richtsätze sind auch für Einnahmenüberschussrechner relevant, gelten jedoch nicht für Großbetriebe.
Das Schreiben enthält auch die Pauschbeträge für Sachentnahmen als Vereinfachung für die Versteuerung unentgeltlicher Wertabgaben. Zu- und Abschläge davon sind nicht möglich. Für gemischte Betriebe gilt der jeweils höhere Pauschbetrag.
Das Schreiben einschließlich der Anlage wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht (BMF-Schreiben vom 10.08.2023, Az. IV D 3 - S 1544/19/10001 :009).
Eine Immobilienbesitzerin musste beim Kauf ihres Teileigentums Grunderwerbsteuer auf den Gesamtkaufpreis von 40.000 Euro zahlen. Da darin auch eine Instandhaltungsrückstellung von 14.815,19 Euro inbegriffen war, wehrte sich die Miteigentümerin und ging bis vor den BFH (Bundesfinanzhof), jedoch erfolglos. Die Instandhaltungsrückstellung blieb in der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer.
Daraufhin wollte die Klägerin im Rahmen einer Bilanzberichtigung die Instandhaltungsrückstellung gewinnmindernd auflösen, da diese in der Bilanz als Aktivposten angesetzt war. Sie war der Meinung, dass auch ertragssteuerlich kein bilanzierungsfähiges Wirtschaftsgut vorliegen könne, wenn für die Grunderwerbsteuer keine Trennung erfolgen kann. Ihr Einspruch gegen den Bescheid über gesonderte und einheitliche Feststellung wurde jedoch als unbegründet zurückgewiesen.
Auch die anschließende Klage vor dem FG (Finanzgericht) Köln blieb erfolglos. In der Urteilsbegründung weist das FG darauf hin, dass die ertragssteuerliche Behandlung der Instandhaltungsrücklage für die Grunderwerbsteuer unbeachtlich ist und umgekehrt diese Beurteilung ebenso unbeachtlich ist für die Ertragssteuer. Der Anspruch ist unter wirtschaftlichen Aspekten zu betrachten und bei der Käuferin der Immobilie zu aktivieren. (FG Köln vom 21.06.2023 – 2 K 158/20). Dagegen ist Revision beim BFH anhängig unter dem Az. IV R 19/23.
Anmerkung für die Praxis: Siehe zur Instandhaltungsrücklage auch: OFD Frankfurt am Main vom 09.11.2022
Die belgische Steuerverwaltung wollte einem Gebrauchtwagenhändler die Anwendung der Differenzbesteuerung versagen für bestimmte Geschäftsvorfälle, die den Verkauf von Fahrzeugen zum Ausschlachten beinhalteten. Nachdem auf dem Gerichtsweg das Verfahren ausgesetzt und der EuGH (Europäische Gerichtshof) angerufen wurde, musste sich dieser mit der korrekten Auslegung der Mehrwertsteuerrichtlinie hinsichtlich der stillgelegten Fahrzeuge befassen.
Bereits 2017 entschied der EuGH in einem anderen Fall, dass auch Fahrzeugeinzelteile nach dem Ausschlachten der Differenzbesteuerung unterliegen können. So ist im vorliegenden Fall zwar das Schrottfahrzeug selbst nicht mehr verwendbar, jedoch dürfe es laut EuGH keinen Unterschied machen, ob die Teile vor Verkauf ausgebaut werden oder das stillgelegte Fahrzeug zum Ausschlachten der verwendbaren Teile im Ganzen veräußert wird. Allerdings sei zu prüfen, ob tatsächlich eine Wiederverwendung der Teile vorliegt, oder ob die Autowracks nicht in Wirklichkeit nur verschrottet oder in einen anderen Gegenstand umgewandelt werden.
In der Praxis läuft es somit auf eine noch genauere Dokumentation hinaus, damit die Voraussetzungen für die Differenzbesteuerung nachgewiesen werden können.
* buchen lfd. Geschäftsvorfälle
Meine Dienstleistungen
- lfd. Lohnabrechnungen
- Finanzbuchhaltung*
- Betriebswirtschaftliche Beratung
- Existenzgründungberatung
Meine Leistungsschwerpunkte

Einzelhandel

Allgem. kaufm. Dienstleitung

Handwerk

Freie Berufe